Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erhält per Rechtsverordnung die Möglichkeit eine Rasseliste zu erlassen. Damit soll zum einen verhindert werden, dass bestimmte Rassen pauschal als gefährlich eingestuft werden. Zum anderen lassen sich Verordnungen schneller als Gesetze anpassen, sollte dies aufgrund neuer Züchtungen erforderlich sein. RBB-online.de
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